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Interessenkonflikte im Spielerberatervertrag: Doppelvertretung und Zustimmung

Spielerberatervertrag prüfen: Interessenkonflikte, Doppelvertretung, Zustimmung, Vergütung und wichtige Unterlagen verständlich erklärt.

Ein Spielerberater soll die Interessen seines Mandanten vertreten. Sobald derselbe Berater auch den Verein oder eine weitere Partei desselben Transfers betreut, entsteht eine besondere Prüfungsfrage. Ein Spielerberatervertrag sollte deshalb nicht nur die Provision nennen. Er sollte klar festhalten, für wen der Berater handelt, welche Leistungen geschuldet sind und wie mit möglichen Interessenkonflikten umgegangen wird. Dieser Beitrag erklärt die Regeln zur Doppelvertretung und zeigt, welche Zustimmung und Unterlagen in der Praxis wichtig sind.

Der allgemeine Spielerberatervertrag in Österreich bildet den größeren Vertragsrahmen. Hier geht es um die engere Situation, in der die Interessen von Spieler, aufnehmendem Verein und abgebendem Verein auseinanderfallen können.

Wann ein Interessenkonflikt im Spielerberatervertrag entsteht

Ein Interessenkonflikt kann entstehen, wenn ein Berater in derselben Transaktion für mehrere Beteiligte tätig wird. Das gilt besonders bei einem Wechsel, bei Vertragsverhandlungen über eine Verlängerung und bei der Abstimmung einer Ablösesumme. Der Spieler möchte häufig eine möglichst gute persönliche Vergütung und flexible Vertragsbedingungen. Der Verein möchte Planungssicherheit, eine bestimmte Vertragsdauer und wirtschaftlich tragbare Bedingungen.

Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung des Vertrags. Auch ein Vertrag über zusätzliche Beratungsleistungen kann Fragen der Interessenkollision auslösen, wenn er zeitlich und inhaltlich eng mit dem Transfer verbunden ist. Die FIFA-Regeln betrachten Leistungen eines Beraters im Umfeld einer Transaktion deshalb nicht isoliert. Für die Prüfung müssen Vertrag, Kommunikation, Vergütung und tatsächliche Tätigkeit gemeinsam gelesen werden.

Ein Warnsignal ist eine unklare Formulierung wie „Betreuung aller Parteien“ ohne klare Zustimmung jeder betroffenen Seite. Ebenso problematisch ist es, wenn der Spieler erst nach Abschluss erfährt, dass der Berater vom Verein bezahlt werden soll. Die Zahlungsrichtung kann die Loyalität nicht automatisch bestimmen. Sie ist aber ein wichtiger Teil der Transparenzprüfung.

Welche Regeln für die Vertretung beider Seiten gelten

Nach Art 12 der FIFA Football Agent Regulations darf ein Football Agent Dienstleistungen grundsätzlich nur auf Grundlage eines schriftlichen Vertretungsvertrags erbringen. Der Vertrag muss unter anderem die Parteien, die Dauer, die Vergütung, die geschuldeten Leistungen und die Unterschriften enthalten. Für eine einzelne Person darf ein Vertretungsvertrag höchstens zwei Jahre dauern. Eine automatische Verlängerung über diese Grenze hinaus ist nicht wirksam.

Die Grundregel lautet: Ein Berater erbringt Football Agent Services und sonstige Leistungen in einer Transaktion grundsätzlich nur für eine Partei. Eine ausdrücklich zugelassene Ausnahme ist die Vertretung eines Spielers und des aufnehmenden Vereins. Dafür braucht es die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Mandanten.

Nicht zulässig ist nach dieser Regel die gleichzeitige Tätigkeit für Spieler und abgebenden Verein. Ebenso darf ein Berater nicht gleichzeitig den abgebenden und den aufnehmenden Verein in derselben Transaktion vertreten. Die Vertragsprüfung muss daher zuerst klären, welche Rolle jede Partei im Transfer hat. Erst danach lässt sich beurteilen, ob die konkrete Konstellation überhaupt unter die zugelassene Ausnahme fallen kann.

Für österreichische Verträge kommt zusätzlich der allgemeine zivilrechtliche Rahmen hinzu. Eine Klausel darf nicht gegen zwingendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. § 879 ABGB ist daher ein weiterer Prüfpunkt, ersetzt aber nicht die sportrechtliche Prüfung des anwendbaren FIFA- und ÖFB-Regelwerks.

Kurzcheck

Welche Konfliktsituation liegt bei Ihnen vor?

Die Auswahl ordnet die wichtigsten Prüfstellen. Für eine konkrete Beurteilung sind die Verträge und die Kommunikation der Beteiligten erforderlich.

Wenn Sie den Sachverhalt direkt schildern möchten, können Sie sofort eine Anfrage senden.

01 Frage 1

Für wen soll der Berater tätig sein?

Wählen Sie die Konstellation, die dem geplanten oder bereits abgeschlossenen Transfer am nächsten kommt.

Überblick

Was die Antworten bedeuten

01

Die Konstellation spricht zunächst für eine Einzelvertretung.

Prüfen Sie dennoch Vertretungsvertrag, Vergütung und weitere Beratungsleistungen auf klare Zuständigkeiten.

02

Die Doppelvertretung braucht eine genaue Vertragsprüfung.

Die schriftliche Zustimmung sollte die Doppelvertretung, die Rollen und die Vergütung nachvollziehbar erfassen.

03

Vor einer Doppelvertretung besteht ein erheblicher Klärungsbedarf.

Ordnen Sie die Rollen und holen Sie die erforderliche Zustimmung vor weiteren Erklärungen in der Transaktion ein.

04

Die Vertragsunterlagen lassen die Rollen noch nicht sicher erkennen.

Lassen Sie Vertrag, Nebenabreden und Zahlungsabwicklung gemeinsam prüfen.

05

Die beschriebene Konstellation kann mit der unzulässigen Mehrfachvertretung kollidieren.

Bevor weitere Leistungen erbracht oder Erklärungen abgegeben werden, sollten die Rollen der Parteien rechtlich geklärt werden.

Wie die Zustimmung zur Doppelvertretung dokumentiert wird

Eine Zustimmung sollte nicht in einer allgemeinen E-Mail zwischen vielen anderen Punkten versteckt werden. Sie sollte die betroffenen Parteien, die konkrete Transaktion und die Rolle des Beraters nennen. Ebenso sollte feststehen, welche Leistungen der Berater für den Spieler und welche Leistungen er für den aufnehmenden Verein erbringt.

Die Zustimmung muss vor Beginn der Doppelvertretung vorliegen. Eine nachträgliche Bestätigung beseitigt nicht automatisch die Risiken einer bereits erfolgten Tätigkeit. In der Praxis sollten deshalb Vertretungsvertrag und Zustimmung zeitlich klar zugeordnet werden. Bei Änderungen des Transfers oder der Vergütungsabrede ist zu prüfen, ob die Erklärung noch dieselbe Konstellation abdeckt.

Transparenz betrifft auch die Vergütung. Art 14 und Art 15 der FIFA-Regeln enthalten Vorgaben zu Zahlung und Höchstgrenzen. Welche Bestimmung im Einzelfall greift, hängt unter anderem von der vertretenen Partei, der Vergütung des Spielers und der Art der Transaktion ab. Eine pauschale Prozentangabe ohne Prüfung des anwendbaren Regelwerks ist daher nicht verlässlich.

Welche Unterlagen für die Prüfung erforderlich sind

Für eine belastbare Prüfung sollten Sie den vollständigen Spielerberatervertrag vorlegen. Wichtig sind auch Nachträge, Vollmachten, E-Mails und Nachrichten zur Rolle des Beraters. Wenn ein Verein beteiligt ist, gehören der Entwurf des Spielervertrags und die wesentlichen Transferbedingungen dazu.

Zusätzlich sollten Zahlungsvereinbarungen und Rechnungen gesammelt werden. Daraus kann sich ergeben, wer wirtschaftlich für die Leistung aufkommt und ob die Zahlung mit einer bestimmten Transaktion verknüpft ist. Auch die zeitliche Abfolge ist wichtig. Ein Beratervertrag vor dem ersten Kontakt mit dem Verein ist anders zu bewerten als eine nachträgliche Abrede nach bereits geführten Verhandlungen.

Bei minderjährigen Spielern gelten besondere Regeln. Die Ansprache und der Abschluss eines Vertretungsvertrags hängen vom Alter, vom ersten Profivertrag und von der Zustimmung der gesetzlichen Vertretung ab. Ein Vertrag für einen minderjährigen Spieler sollte deshalb nicht anhand eines Musters für Erwachsene übernommen werden.

Weitere Grundlagen zu Transfers und Verträgen finden Sie im Beitrag Sportrecht in Österreich. Die konkrete Konfliktprüfung bleibt davon getrennt und richtet sich nach der tatsächlichen Rolle des Beraters.

Häufige Fragen zu Interessenkonflikten

Darf ein Spielerberater gleichzeitig den Spieler und den aufnehmenden Verein vertreten? Das kann als ausdrücklich zugelassene Doppelvertretung möglich sein. Dafür braucht es nach den FIFA Football Agent Regulations die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Mandanten.

Darf derselbe Berater Spieler und abgebenden Verein vertreten? Diese Konstellation fällt nicht unter die ausdrücklich zugelassene Ausnahme für Spieler und aufnehmenden Verein und muss besonders kritisch geprüft werden.

Reicht eine mündliche Zustimmung? Für die erforderliche Zustimmung sollte eine schriftliche Erklärung vor Beginn der Doppelvertretung vorliegen.

Spielerberatervertrag und Konfliktlage prüfen lassen

Wenn unklar ist, für wen ein Berater tätig wird oder wie eine Doppelvertretung dokumentiert wurde, sollten Sie die vollständigen Unterlagen ordnen. Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt, prüft die Vertragsstruktur, die Zustimmungserklärungen und die Vergütungsabrede und bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte.

Kontakt und Ersteinschätzung

Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt, prüft Ihr Anliegen und klärt die nächsten Schritte.