Lexikon
Bildrecht
Bildrecht bezeichnet die Befugnis, das Bild oder den Namen eines Spielers für festgelegte Zwecke zu nutzen. Im Vertrag muss klar sein, welche Nutzung erlaubt ist und wem sie zusteht.
Definition
Bildrecht bezeichnet die Befugnis, das Bild oder den Namen eines Spielers für festgelegte Zwecke zu nutzen. Im Vertrag muss klar sein, welche Nutzung erlaubt ist und wem sie zusteht.
Zu prüfen sind insbesondere Medien, Dauer, Gebiet, konkrete Kampagnen, Vergütung und Grenzen der Nutzung. Eine pauschale Klausel kann verschiedene Nutzungsarten vermischen. Der Schwerpunkt Bild und Vermarktungsrechte ordnet die wichtigsten Fragen.