Lexikon
Streitbeilegung
Streitbeilegung umfasst die vereinbarten oder gesetzlich vorgesehenen Wege, einen Konflikt über Vertrag, Transfer, Vergütung oder Verbandsentscheidung zu klären.
Definition
Streitbeilegung umfasst die vereinbarten oder gesetzlich vorgesehenen Wege, einen Konflikt über Vertrag, Transfer, Vergütung oder Verbandsentscheidung zu klären.
In Betracht kommen je nach Vereinbarung und Regelwerk direkte Verhandlungen, Mediation, ein Schiedsverfahren oder staatliche Gerichte. Zuständigkeit, Fristen, Sprache und anwendbares Recht sollten vorab feststehen. Der Konflikt-Check hilft, die Unterlagen und den nächsten Schritt zu ordnen.