Die Parteien sollten die Fassung des Spielervertrags und aller Nachträge angeben, die aufgelöst werden. Dazu gehören insbesondere Laufzeit, Optionen, Vergütungsvereinbarungen, Sachleistungen, Bonusregelungen und Nebenabreden, soweit sie zum Vertragsverhältnis gehören. Sonst bleibt unklar, ob nur der Hauptvertrag oder auch einzelne Anlagen beendet werden sollen.
Das Enddatum allein löst nicht jede Folgefrage. Die Vereinbarung kann regeln, wann Training und sonstige Pflichten enden, wann Wohnung, Fahrzeug oder Ausrüstung zurückzugeben sind und wer welche Information an Verein, Verband oder neuen Club übermittelt. Diese Punkte sollten als konkrete Handlungen und nicht nur als allgemeine Erledigung bezeichnet werden.
Bei mehreren Dokumenten ist außerdem zu bestimmen, welches Dokument im Widerspruchsfall vorgeht. Nach § 914 ABGB sind nicht nur Überschriften, sondern die Absicht der Parteien und die Übung des redlichen Verkehrs zu berücksichtigen. Eine klare Zusammenfassung vermindert das Risiko, dass die Reichweite der Auflösung erst aus verstreuten E-Mails rekonstruiert werden muss.