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Leihtransfer im Profifußball: Vertragsdreieck, Gehalt und Rückrufklausel

Leihtransfer im Profifußball prüfen: Vertragsdreieck, Laufzeit, Registrierung, Gehalt, finanzielle Bedingungen und Rückkehr bei vorzeitigem Ende.

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7. September 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Ein Leihtransfer im Profifußball besteht aus drei aufeinander abgestimmten Vertragsbeziehungen: dem bestehenden Vertrag mit dem bisherigen Club, der schriftlichen Leihvereinbarung zwischen den Clubs und dem Vertrag mit dem neuen Club für die Leihdauer. Gehalt, Laufzeit, Registrierung und eine mögliche Rückkehr müssen in dieser Struktur klar zugeordnet werden.

Die Leihe ist ein zeitweiliger Wechsel. Dieser Beitrag behandelt deshalb weder die endgültige Ablöse noch die einvernehmliche Vertragsauflösung. Eine Rückrufklausel ist außerdem von der FIFA-Rückkehrregel bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags mit dem neuen Club zu unterscheiden.

Kurze Einordnung

Welche Frage steht bei der Leihe im Mittelpunkt?

Wählen Sie die Situation, die Ihrem Fall am nächsten kommt. Der Kurzcheck ordnet die wichtigsten Unterlagen, ersetzt aber keine Prüfung der vollständigen Verträge.

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01 Frage 1

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01

Leihdauer, finanzielle Bedingungen und die drei Vertragsbeziehungen müssen zusammenpassen.

Führen Sie den bisherigen Spielervertrag, den Leihvertrag und den Vertrag mit dem neuen Club zusammen. Legen Sie Beginn, Ende, Registrierung, Pflichten und die Zustimmung zu einer Verlängerung ausdrücklich fest.

02

Die Zahlungspflicht gegenüber dem Spieler muss von einer Kostenverteilung zwischen den Clubs getrennt werden.

Ordnen Sie Grundgehalt, Prämien, Sachleistungen, Abgaben und Fälligkeiten. Halten Sie zusätzlich fest, welcher Club dem Spieler zahlt und welche Erstattung die Clubs untereinander vereinbaren.

03

Bei einer vorzeitigen Beendigung zählen die Erklärung des Spielers, die Rückkehrentscheidung und die sofortige Reintegration.

Sichern Sie die Beendigungserklärung des neuen Clubs und informieren Sie den bisherigen Club unverzüglich. Dokumentieren Sie, ob der Spieler zurückkehren will und prüfen Sie die Wiedereinsetzung des ausgesetzten Vertrags.

Vertragsdreieck: Welche Vereinbarungen braucht die Leihe?

Nach Art 10 RSTP wird ein Profi für einen bestimmten Zeitraum vom bisherigen Club an einen neuen Club verliehen. Die Clubs müssen die Bedingungen schriftlich festlegen. Der Spieler kann Partei der Leihvereinbarung sein. Zusätzlich müssen der Spieler und der neue Club einen Vertrag für die Leihdauer schließen, der den Leihstatus ausdrücklich anerkennt.

Der bisherige Spielervertrag bleibt die Grundlage des Vertragsverhältnisses mit dem bisherigen Club. Während der vereinbarten Leihdauer sind die vertraglichen Pflichten zwischen Spieler und bisherigem Club grundsätzlich ausgesetzt, sofern die Parteien schriftlich nichts anderes vereinbaren. Der Vertrag mit dem neuen Club muss deshalb die tatsächliche Tätigkeit während der Leihe abbilden.

Für die Auslegung müssen alle drei Dokumente zusammen gelesen werden. Ein Nachtrag zum bisherigen Vertrag, die Leihvereinbarung und der Vertrag mit dem neuen Club sollten dieselben Daten, Rollen und Begriffe verwenden. Widersprüche bei Gehalt, Laufzeit oder Rückkehr dürfen nicht durch eine allgemeine Verweisung offenbleiben.

Laufzeit und Registrierung: Wann beginnt und endet die Leihe?

Die Leihvereinbarung braucht einen vorherbestimmten Zeitraum. Art 10 RSTP sieht grundsätzlich eine Mindestdauer zwischen zwei Registrierungsperioden und eine Höchstdauer von einem Jahr vor. Das Enddatum muss in eine Registrierungsperiode des Verbandes des bisherigen Clubs fallen. Eine längere Vertragsklausel wird nach dieser Regel nicht anerkannt.

Die Leihe unterliegt außerdem den administrativen Vorgaben für Registrierung und Transfer. Der Spieler darf nur bei einem Club zugleich registriert sein. Bei internationalen Wechseln sind die zuständigen Verbände, die Registrierung und gegebenenfalls das Internationale Transferzertifikat in die Chronologie aufzunehmen. Für nationale Leihen gelten zusätzlich die Regeln des zuständigen Verbandes.

Eine Verlängerung ist nur innerhalb der zulässigen Grenzen und mit schriftlicher Zustimmung des Spielers möglich. Verein, Spieler und Verbände sollten daher vor dem Ende der ursprünglichen Leihdauer klären, ob der Spieler zurückkehrt, die Leihe endet oder eine neue Vereinbarung vorbereitet wird.

Gehalt und finanzielle Bedingungen: Wer zahlt den Spieler?

Die FIFA-Regel verlangt, dass die Clubs die finanziellen Bedingungen der Leihe in der Leihvereinbarung definieren. Daraus folgt eine wichtige Trennung: Die Clubs können untereinander eine Kostenverteilung oder Erstattung vereinbaren. Für den Spieler muss aus seinem Vertrag mit dem zuständigen Club trotzdem klar hervorgehen, wer Grundgehalt, Prämien und Nebenleistungen zu welchem Zeitpunkt schuldet.

In der Praxis sollten Grundgehalt, Einsatz- und Erfolgsprämien, Sachleistungen, Versicherungen, Abgaben, Reisekosten und Zahlungsfristen einzeln erfasst werden. Auch die Frage, ob der neue Club einen Teil des Gehalts unmittelbar zahlt oder an den bisherigen Club erstattet, gehört in eine klare Zahlungslogik. Eine interne Erstattung zwischen den Clubs ersetzt keine eindeutige Regelung im Spielervertrag.

Der Vertrag muss außerdem den Umgang mit verspäteten Zahlungen, Abrechnungsfehlern und einer vorzeitigen Rückkehr beschreiben. Ob österreichisches Arbeitsrecht, das Angestelltengesetz oder ein Kollektivvertrag anwendbar ist, entscheidet sich nach der tatsächlichen Beschäftigung und den einschlägigen Kollisionsregeln. Die Bezeichnung als Leihspieler beantwortet diese Frage nicht allein.

Rückruf und vorzeitiges Ende: Wann kehrt der Spieler zurück?

Eine vertragliche Rückrufklausel kann festlegen, unter welchen vereinbarten Voraussetzungen die Clubs und der Spieler die Leihe vorzeitig beenden oder eine Rückkehr vorbereiten. Sie ersetzt aber nicht die Regelung von Art 10 RSTP. Ein Club kann den Spieler nicht allein durch ein Etikett „Rückruf“ aus dem Vertragsdreieck herauslösen.

Beendet der neue Club den Vertrag mit dem Spieler einseitig vor dem Ende der vereinbarten Leihdauer, hat der Spieler nach Art 10 RSTP das Recht, zum bisherigen Club zurückzukehren. Er muss den bisherigen Club unverzüglich über die vorzeitige Beendigung informieren und erklären, ob er zurückkehren will. Bei einer Rückkehrentscheidung muss der bisherige Club den Spieler sofort reintegrieren.

Mit der Reintegration lebt der während der Leihe ausgesetzte Vertrag ab diesem Zeitpunkt wieder auf. Der bisherige Club muss den Spieler dann insbesondere wieder vergüten. Die Regel lässt Ansprüche wegen der vorzeitigen Beendigung und einen möglichen Ausgleich zwischen den Clubs unberührt. Diese Folgen sind von einer freiwillig vereinbarten Rückkehr und von einer endgültigen Vertragsauflösung zu unterscheiden.

Unterleihe und endgültiger Wechsel: Was darf der neue Club?

Der neue Club darf einen geliehenen Profi nach Art 10 RSTP nicht an einen dritten Club weiterverleihen und nicht dauerhaft an einen dritten Club transferieren. Eine weitere Bewegung des Spielers braucht daher eine eigenständige rechtliche und registrierungsrechtliche Grundlage. Der neue Club kann den Spieler nicht wie einen eigenen Transferwert weiterreichen.

Eine dauerhafte Übernahme durch den neuen Club ist ein anderer Vorgang als die Leihe. Dafür braucht es eine neue Vereinbarung und die dazugehörigen Transfer- und Registrierungsschritte. Der Leihvertrag sollte deshalb ausdrücklich festhalten, ob eine Kaufoption, eine spätere Ablöse oder eine andere Übernahme vorgesehen ist und welche Erklärung dafür erforderlich ist.

Die Abgrenzung schützt alle Beteiligten vor einer falschen Chronologie. Der bisherige Vertrag, die Leihvereinbarung, der Vertrag mit dem neuen Club und ein späterer endgültiger Transfer dürfen nicht zu einem einzigen Wechselvorgang zusammengezogen werden.

Nachweis und Prüfliste: Welche Unterlagen sollten Sie sichern?

Für die Prüfung gehören der bisherige Spielervertrag mit Nachträgen, die unterschriebene Leihvereinbarung und der Vertrag mit dem neuen Club in eine gemeinsame Akte. Ergänzend sind Registrierungsanträge, Verbandsbestätigungen, Transferdokumente, Zahlungspläne und die Kommunikation zu einer Verlängerung oder Rückkehr aufzubewahren.

Ordnen Sie die Chronologie nach Unterzeichnung, Beginn der Leihe, Registrierung, tatsächlichem Training und Spielbetrieb, Zahlungsterminen, vorzeitiger Beendigung, Rückkehrentscheidung und Reintegration. So lässt sich erkennen, ob ein Streit die Vertragsdauer, die Spielberechtigung, das Gehalt oder die Kostenverteilung betrifft.

Vor der Unterschrift sollten Spieler und Clubs außerdem klären, wer welche Mitteilung an den Verband übermittelt, welche Sprache bei mehreren Fassungen maßgeblich ist und wie offene Prämien bei einer Rückkehr abgerechnet werden. Unklare Anlagen und mündliche Nebenabreden gehören in eine schriftliche, widerspruchsfreie Fassung.

Häufige Fragen zum Leihtransfer

Bleibt der bisherige Spielervertrag während der Leihe bestehen?
Er bleibt die Grundlage des Vertragsverhältnisses. Seine vertraglichen Pflichten sind während der vereinbarten Leihdauer grundsätzlich ausgesetzt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

Muss der bisherige Club das Gehalt immer weiterzahlen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die finanzielle Vereinbarung zwischen den Clubs und der Vertrag mit dem Spieler müssen zeigen, welcher Club welche Vergütung schuldet. Bei einer Reintegration nach einer vorzeitigen Beendigung muss der bisherige Club den Spieler ab diesem Zeitpunkt wieder vergüten.

Kann der bisherige Club den Spieler jederzeit zurückrufen?
Eine Rückrufklausel hängt von ihrer wirksamen Vereinbarung ab. Die FIFA-Regel zur sofortigen Reintegration knüpft an die einseitige vorzeitige Beendigung des Vertrags mit dem neuen Club und die Rückkehrentscheidung des Spielers an.

Kann der neue Club den Spieler weiterverleihen?
Nach Art 10 RSTP ist eine Unterleihe oder ein dauerhafter Transfer an einen dritten Club durch den neuen Club verboten.

Ist die Rückkehr automatisch registriert?
Nein. Die Rückkehrentscheidung, die Reintegration des Vertrags und die nationalen oder internationalen Registrierungsschritte sind in der richtigen Reihenfolge zu dokumentieren.

Das Wichtigste zum Leihtransfer

Eine belastbare Leihe ordnet drei Ebenen: den bisherigen Vertrag, die schriftliche Leihvereinbarung zwischen den Clubs und den Vertrag mit dem neuen Club. Laufzeit, Registrierung und finanzielle Bedingungen müssen in allen Dokumenten zusammenpassen. Das Gehalt ist mit Zahlungspflicht, Fälligkeit und Kostenverteilung konkret zu regeln.

Die Rückrufklausel darf nicht mit jeder Form der Rückkehr gleichgesetzt werden. Bei einer einseitigen vorzeitigen Beendigung durch den neuen Club hat der Spieler ein Rückkehrrecht. Entscheidet er sich dafür, muss der bisherige Club sofort reintegrieren und den wiederauflebenden Vertrag ab diesem Zeitpunkt erfüllen.

Weitere Beiträge zur Ausstiegsklausel und Ablöse sowie zur einvernehmlichen Vertragsauflösung behandeln andere Wechsel- und Beendigungsmechanismen. Neue Beiträge und rechtliche Hinweise der Kanzlei erhalten Sie mit BRANDaktuellen Rechtsnews. Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt, klärt mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte.

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